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Reichen Sie jetzt Ihr Innovationsprojekt ein!

EINREICHUNG INNOVATION CALL VORARLBERG

Der Antrag muss in elektronischer Form eingereicht werden. Bitte füllen Sie das gesamte Formular aus, um Ihr Projekt einzureichen. Pflichtfelder sind mit einem Stern(*) markiert.

Der Antrag besteht aus

  • den im Formular eingegebenen Stamm- und Projektdaten
  • dem Pitch Deck
  • dem Kurzvideo (max. 2 Minuten)
  • und Lebensläufen des Projektteams

Alle relevanten Dokumente stehen den Förderwerber*innen auf der Website unter Downloads zur Verfügung.

EINREICHUNG INNOVATION CALL VORARLBERG

  • I. FÖRDERWERBER

  • Firmennahme bzw. bei Unternehmen in Gründung die zuständige Ansprechperson
  • Weitere Informationen

  • (zukünftiger) Unternehmensgegenstand
  • Mitarbeiter/Umsatz/Bilanzsumme
  • Bankdaten

  • II. PROJEKT

  • Bitte geben Sie hier den Standort an, an welchem schwerpunktmäßig die Entwicklungstätigkeiten abgewickelt werden.
  • MM Schrägstrich TT Schrägstrich JJJJ
  • MM Schrägstrich TT Schrägstrich JJJJ
  • Bitte definieren Sie hier die Arbeitspakete des Projekts inklusive geplantem Zeitraum und Kostenschätzungen.
    Arbeitspakete sind Beschreibungen der Tätigkeiten wie z.B. Projektmanagement, Softwareentwicklung, o.ä.
    Die geplanten Kosten sind in den Feldern „Personalkosten, Drittkosten und Sach- und Materialkosten“ in Euro einzutragen.
    Bitte beachten Sie dass der Zeitraum der Arbeitspakete mit Ihrem definierten Projektstart sowie Projektende übereinstimmt!

    Es können maximal 8 Arbeitspakete definiert werden.

    von (mm/jjjj)bis (mm/jjjj)ArbeitspaketPersonalkostenDrittkostenSach- und Materialkosten 
  • Kosten und Finanzierung

  • Summe aller Projektkosten (Personalkosten, Drittkosten und Sach-und Materialkosten) aus allen Arbeitspaketen.
  • max. 50%, max. € 25.000
  • Summe der Projektkosten, die vom Antragssteller selbst eingebracht wird.
  • Summe der Projektkosten, die durch Fremdmittel (z.B. Bankkredit) eingebracht werden.
    Falls Sie keine Fremdmittel beanspruchen, geben Sie bitte 0 ein.
  • Geben Sie bitte an von wo Sie Fremdmittel beanspruchen z.B. Bank, Kapitalgeber, o.ä.
  • Wenn ja, bei welcher Förderstelle und in welcher Höhe?
    FörderstelleFörderhöhe 
  • III. BEILAGEN ZUM ANTRAG

  • Bitte laden Sie uns ein strukturiertes Pitch Deck hoch. Auf der Website finden Sie unter Downloads eine PowerPoint Vorlage. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Folien in der genannten Reihenfolge mit den jeweiligen Folientiteln einhalten und ein Maximum von 15 Seiten nicht übersteigen.
    Helfen Sie unserer Jury, benennen Sie das Dokument wie folgt: Projektname_Pitchdeck

    Akzeptierte Dateitypen: pdf, Max. Dateigröße: 32 MB.
  • Bitte laden Sie hier den Link zu Ihrem Vorstellungsvideo hoch. Anleitung und Tipps zur Erstellung des Videos finden Sie hier.
    Format (Beispiel): https://youtu.be/waqYrN1Z5Zk

  • Bitte laden Sie hier die Lebensläufe der Teammitglieder einschließlich Darstellung der Ausbildung und bisheriger beruflichen Tätigkeiten hoch. Helfen Sie unserer Jury, indem der Inhalt der Dokumente im Namen erkenntlich gemacht wird.

    Bitte benennen Sie die Dokumente wie folgt (angepasst an den Namen Ihres Projektes): Projektname_Lebenslauf_NamePerson

    Ziehe Dateien hier her oder
    Akzeptierte Dateitypen: pdf, Max. Dateigröße: 32 MB.
    • IV. ALLGEMEINE ERKLÄRUNGEN, ZUSTIMMUNGEN UND KENNTNISNAHMEN

    • Vollständigkeit und Richtigkeit der Information

      Die Förderungswerberin oder der Förderungswerber erklärt, alle Angaben in diesem Antrag nach bestem Wissen richtig und vollständig gemacht zu haben und sich über die der beantragten Förderung(en) zu Grunde liegenden Richtlinien und Programmdokumente informiert zu haben.


      Der Förderwerbende bestätigt, dass

      1. es den Organen des Landes Überprüfungen des Förderungsvorhabens durch Einsicht in die betreffenden Bücher, Belege und Unterlagen und durch Besichtigungen an Ort und Stelle gestattet und die erforderlichen Auskünfte erteilt,
      2. es der für die Gewährung der Förderung zuständigen Abteilung oder Dienststelle über die Ausführung des Vorhabens berichtet sowie den schriftlichen Verwendungsnachweis der Förderung mit einer Rechnungszusammenstellung über das geförderte Vorhaben übermittelt,
      3. es erledigte, laufende oder beabsichtigte Förderungsansuchen zum gleichen Vorhaben bei anderen Rechtsträgern oder Dienststellen bzw. in den letzten 3 Jahren erhaltene Förderungen von öffentlichen Förderstellen auch zu anderen Vorhaben der für die Gewährung der Förderung zuständigen Abteilung oder Dienststelle gleichzeitig mit der Antragstellung mitteilt,
      4. es sich verpflichtet, bei unvollständig eingebrachten Förderungsanträgen die ausstehenden Unterlagen nach Möglichkeit innerhalb von 6 Monaten nach Antragstellung nachzureichen, da ansonsten der Antrag außer Evidenz genommen werden kann,
      5. es sich verpflichtet, das Auftreten von Gründen, die zum Widerruf der Förderung führen können, dem Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten, unverzüglich schriftlich bekannt zu geben und über wesentliche Änderungen während der Förderungslaufzeit zu informieren.

      Der Förderwerbende nimmt zur Kenntnis, dass

      1. die Förderungszusage ihre Wirksamkeit verliert und Geldzuwendungen zurückzuzahlen oder sonst gewährte Förderungen zurückzuerstatten sind, wenn
        • Die Förderung auf Grund unrichtiger oder unvollständiger Angaben der Förderungswerberin bzw. des Förderungswerbers erlangt wurde, oder
        • die geförderte Leistung aus Verschulden der Förderungswerberin bzw. des Förderungswerbers nicht oder nicht rechtzeitig ausgeführt wurde oder ausgeführt wird, oder
        • die Förderung widmungswidrig verwendet wird, oder
        • Überprüfungen durch Organe des Landes verweigert oder behindert werden, oder
        • erkennbar wird, dass die Rückzahlung der geförderten Finanzierung nicht mehr vertragsgemäß erfolgt oder
        • die vorgeschriebenen Bedingungen und Auflagen aus Verschulden der Förderungswerberin bzw. des Förderungswerbers nicht erfüllt werden,
      2. Geldzuwendungen, die zurückzuzahlen sind, vom Tage der Auszahlung an bis zur gänzlichen Rückzahlung mindestens mit dem für diesen Zeitraum jeweils geltenden Referenzzinssatz gemäß Art. 1 § 1 Abs. 2 des 1. Euro-Justiz-Begleitgesetzes, BGBl. I Nr. 125/1998, kontokorrentmäßig verzinst werden,
      3. sich diejenige/derjenige, die/der eine ihr/ihm gewährte Förderung missbräuchlich zu anderen Zwecken als zu jenen verwendet, zu denen sie gewährt worden ist, gemäß § 153 b des Strafgesetzbuches strafbar macht.

      Der Förderwerbende erkennt die allgemeinen Förderungsrichtlinien der Vorarlberger Landesregierung an,

      insbesondere die Bestimmungen gemäß § 5, anerkennt. Gemäß § 5 der AFRL können personenbezogene Daten über Förderungen, sowie Zweck, Art und Höhe der Förderung an den Bundesminister für Finanzen zur Verarbeitung in der Transparenzdatenbank übermittelt werden. http://www.vorarlberg.at/pdf/allgemeinefoerderungricht.pdf


      Datenverwendung

      Detaillierte Informationen zur Verarbeitung der Daten und Ihren Datenschutzrechten sind auf der Website www.innovationcall.io/datenschutz abrufbar.

    • Zustimmung zu

    • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.