NOCH FRAGEN?

Haben Sie Fragen zum Innovation Call? Mit diesen FAQ unterstützen wir Sie mit ersten wichtigen Antworten. Für Details und weiterführende Informationen beraten wir Sie gerne persönlich.

Allgemeines

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte zum Thema “Digitale Innovationen”. Dabei stehen Umsetzungsprojekte, von der Entwicklung bis zum Prototyp bzw. bis zur Serienreife im Fokus.

Welche Innovationen können eingereicht werden?

Innovationen sind Produkte oder Dienstleistungen die international für die Branche neu, langfristig wirkend und ausbaufähig sind sowie ein erhebliches Potenzial zur Erreichung eines langfristigen Wettbewerbsvorteils haben.

Innovation wird in diesem Kontext wie folgt verstanden: die Umsetzung neuer Geschäftsideen bis hin zur Entwicklung komplett neuer Märkte und Geschäftsmodelle.

Nicht förderfähig sind …
  • Routinemäßige Weiterentwicklung von Produkten oder Dienstleistungen
  • Reine Standard-Website- oder App-Entwicklungen
  • Organisationsentwicklungsprojekte
  • Reine Investitionsprojekte
  • Reine Erstellung von Konzepten
  • Auftragsarbeiten
Wer kann einreichen?

Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition, Unternehmen in Gründung

KMU Definition

Als kleines Unternehmen im Sinne der Richtlinien gelten nach dem EU-Wettbewerbsrecht Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen, einen Jahresumsatz von höchstens € 10 Mio. erzielen oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens € 10 Mio. erreichen. Als mittleres Unternehmen gelten Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und höchstens € 50 Mio. Umsatz oder höchstens € 43 Mio. Bilanzsumme. Die Unternehmen müssen die Bedingung der Unabhängigkeit erfüllen. Als unabhängig gilt ein Unternehmen, das zu höchstens 25 % im Besitz eines oder mehrerer diese Definition nicht erfüllenden Unternehmen(s) ist.

Was wird unter einer De-minimis-Beihilfe verstanden?

De-minimis Beihilfen sind Förderungsbeträge,

  • die einem Unternehmen/einer Gruppe verbundener Unternehmen,
  • in einem Zeitraum von drei Jahren zugesagt werden und
  • in Summe maximal € 200.000 betragen.

Für solche Förderungen gelten vereinfachte Anforderungen und Kontrollmechanismen der Europäischen Union, wenn sie nach den Bestimmungen und unter ausdrücklichem Verweis auf die De-minimis Verordnung (beihilfenrechtliche Grundlage) gewährt werden.

Um die Einhaltung des Höchstbetrags wirksam überprüfen zu können, ist das antragstellende Unternehmen verpflichtet, alle De-minimis Förderungen bekannt zu geben, die ihm bzw. der Unternehmensgruppe im relevanten Zeitraum von österreichischen Förderungsstellen gewährt wurden: Zugesagte und parallel beantragte De-minimis Förderungen sind im Zuge der Antragstellung vollständig anzugeben, allfällige Änderungen während der Antragsprüfung unverzüglich mitzuteilen.

Ich habe noch keine Firma, kann ich trotzdem einreichen?

Ja, auch ein Unternehmen in Gründung kann einen Antrag einreichen.

Was bedeutet Ausfinanzierung des Projektes?

Es werden max. 50%, max. aber € 25.000 der förderbaren Projektkosten gefördert. Die restlichen Finanzmittel sind über Eigenmittel oder Fremdmittel wie beispielsweise verbindlichen Finanzierungszusagen darzustellen.

Die Fremdmittel müssen bis zum Start des Projektes bestätigt sein.

Kosten und Leistungen

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung im Rahmen des Innovation Calls erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von max. 50% der eingereichten Projektkosten, max. aber € 25.000.

Die Förderhöhe orientiert sich am Innovationsgrad sowie den unternehmerischen Rahmenbedingungen und wird durch Juryentscheidung festgelegt. Das maximale Projektvolumen darf dabei € 200.000 nicht überschreiten.

Welche Kosten werden gefördert?

Förderbare Kosten sind

  • Interne Personalkosten, z.B. Gehälter, Löhne
  • Drittkosten wie z.B. externe Honorare, Kosten für notwendige F&E Infrastrukturnutzung
  • Sach- und Materialkosten z.B. Entwicklungskosten für Pilot- oder Demonstrationsobjekte
Wie werden die Personalkosten berechnet?

Gefördert werden die Personalkosten aller am Projekt direkt beteiligten Mitarbeiter*innen, die überwiegend und entsprechend ihrer Qualifikation mit dem Vorhaben beschäftigt sind. Beispielsweise sind das: Projektleiterinnen und Projektleiter, Entwicklerinnen und Entwickler, Designerinnen und Designer, Technikerinnen und Techniker, Assistenz, etc.

Personalkosten von Angestellten sind auf Basis der Bruttogehälter und -löhne (ohne Überstundenpauschale) inklusive Lohnnebenkosten anzusetzen. Personalkosten werden in dem Ausmaß anerkannt, in dem sie gesetzlich, kollektivvertraglich, in einer Betriebsvereinbarung oder im Dienstvertrag rechtsverbindlich vorgesehen sind.

Verwenden Sie für die Berechnung des Stundensatzes das Jahreslohnkonto des letzten abgeschlossenen Kalenderjahres.

Als Jahresstundenteiler ist bei Vollzeitbeschäftigung eine Pauschale von 1.720 Stunden anzusetzen (auch bei Überstundenpauschalen bzw. All-In-Verträgen). Bei Projektmitarbeiter*innen auf Teilzeitbasis ist der Jahresstundenteiler analog zum Ausmaß der Beschäftigung zu reduzieren.

Beispiel: Vollbeschäftigung lt. KV 38,5 Std., Teilzeit 25 Std.
(1.720 x 25) / 38,5 = 1.117

Für am Projekt mitarbeitende Gesellschafter*innen (Einzelunternehmen, neue Selbstständige, Beteiligungen an Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften über 25 %), bei denen keine gesonderten Gehaltsaufzeichnungen vorhanden sind, kann ein maximaler Pauschalstundensatz von EUR 45,– (inklusive Gemeinkosten), maximal jedoch EUR 77.400,– pro Person pro Jahr anerkannt werden.

Am Ende des Projektes sind der Abrechnung die Stundennachweise der am Projekt direkt beteiligten Mitarbeiter*innen (Stundenliste mit Beschreibung der Tätigkeiten) sowie die Gehaltsnachweise (Gehaltszettel) zu übermitteln.

Was ist der Unterschied zwischen Drittkosten und Sach-/Materialkosten?

Drittkosten: Unter diese Kostenkategorie fallen im Projektverlauf von Dritten zugekaufte Leistungen, wie z.B. Kosten für Auftragsforschung und technisches/wissenschaftlichen Know-How, Kosten für projektspezifische Beratung, Marktstudien und Marktforschung, u. ä. Weiters sind Kosten für zugekaufte Personalleistungen (Leasing, Werkverträge) zu erfassen.

Zur Abgrenzung gegenüber den Sachkosten ist auf das Überwiegen der Dienstleistung abzustellen.

Sach- und Materialkosten: Unter diese Kostenkategorie fallen projektbezogenes Verbrauchsmaterial, geringwertige Wirtschaftsgüter und anteilige Lizenzgebühren.

Wie hoch darf der Drittkostenanteil sein?

Der prozentuelle Anteil der Drittkosten darf max. 50 % der Gesamtkosten betragen.

Welche Kosten werden nicht gefördert?

Von einer Förderung beispielsweise ausgeschlossen sind:

  • Kosten, die außerhalb des Förderzeitraums laut Fördervertrag anfallen
  • Kosten, die vor Einreichung des Vorhabens und vor dem vertraglich festgelegten Projektbeginn entstanden sind
  • Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem förderbaren Vorhaben stehen
  • Kosten, die nicht anhand von Belegen nachgewiesen werden können
  • Kosten, die aufgrund EU-wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen nicht als förderbare Kosten gelten
  • Kosten, deren Bedeckung im Rahmen anderer Förderungen erfolgt
Ist die Kostengrundlage netto oder brutto?

Für vorsteuerabzugsfähige Unternehmen sind die Kosten netto anzusetzen. Sind Sie nicht vorsteuerabzugsfähig, sind die Kosten brutto anzusetzen.

Muss ich meine Kosten wirklich nirgends detaillieren?

Bei der Antragsstellung nicht, hier beschreiben Sie die Arbeitspakete im Einreichformular und geben eine Schätzung für die Arbeitspakete für die gefragten Kostenarten (interne Personalkosten, externe Kosten und Material- und Sachkosten) sowie dann die Summe der geschätzten Gesamtkosten an. Die Abrechnung erfolgt natürlich nach detaillierter Rechnungslegung und Aufwandsaufzeichnung.

Ab welchem Zeitpunkt können Kosten anerkannt werden?

Es werden nur Kosten anerkannt, die nach Einreichung des Vorhabens angefallen und nach dem vertraglich festgelegten Projektbeginn entstanden sind. Der vertraglich festgelegte Projektbeginn orientiert sich an dem im Antrag angegebenen Projektbeginn.

Wie erfolgt der Kostennachweis und die Belegprüfung?

Der Projektkostennachweis ist am Ende der Förderperiode gemeinsam mit dem Endbericht zu erbringen.

Der Projektkostennachweis erfolgt durch Rechnungsaufstellung über die im Projektzeitraum angefallenen und tatsächlich gezahlten Projektkosten.

Zudem sind die Stundennachweise der am Projekt direkt beteiligten Mitarbeiter*innen (Stundenliste mit Beschreibung der Tätigkeiten) sowie die Gehaltsnachweise (Gehaltszettel) beizulegen.

Es sind die zur Verfügung gestellten Vorlagen zu verwenden. Die Vorlagen finden Sie > hier.

Einreichung und Abwicklung

Wie funktioniert die Einreichung?

Die Einreichung ist im Zeitraum ausgeschriebener Calls möglich und kann ausschließlich online über unser Einreichformular erfolgen.

Was muss ich bei der Einreichung angeben?

Für die Einreichung ist das vollständige Onlineformular auszufüllen.

Umfang:

  • Informationen zum/r Förderwerber*in bzw. zum Unternehmen
  • Projektdarstellung (Projektinformationen und Kostenschätzung, Pitch Deck und Videovorstellung)
  • Einverständniserklärungen der/s Förderwerber*in
Wie genau sieht die Videovorstellung aus?

Die Videovorstellung soll max. 2 Minuten dauern. Das Video soll folgendes beinhalten:

  • Vorstellung des Projektteams
  • Vorstellung des zu fördernden Projektes, sowie
  • Ihre Motivation zur Beantragung der Förderung

Genaue Details zum Video sind hier nochmals aufgelistet.

Inwiefern muss ich mich an die Pitch Deck Vorlage halten?

In der Pitch Deck Vorlage sind die Inhalte des Pitch definiert. Wir bitten darum, die Reihenfolge der Inhalte einzuhalten sowie die Anzahl der Folien von 15 nicht zu übersteigen. Das Design kann gerne auf das eigene Projekt angepasst werden.

Welche Termine sind bei der Einreichung zu beachten?
  • Einreichzeitraum Innovation Call 2023: Die Einreichung ist vom 03. April bis zum 13. Mai 2024 geöffnet.
  • Pitch vor der Jury: 20. Juni 2024 (nachmittags)
Wie funktioniert die Auswahl der geförderten Projekte?

Die Beurteilung sowie die Auswahl der Projekte erfolgt in zwei Stufen:

Stufe 1: In einer Erstauswahl werden durch die Expert*innen-Jury jene Projekte ausgewählt (“Best-of”-Prinzip), die zum weiteren Auswahlprozess zugelassen werden. Die nicht zugelassenen Projekte erhalten seitens der Wirtschaftsabteilung des Landes Vorarlberg eine schriftliche Absage.

Stufe 2: Die besten Projekte kommen in die finale Entscheidungsrunde mit einem Pitch vor der Expert*innen-Jury. Nach diesem erfolgt die finale Förderentscheidung durch die Bewertung der Jury.

Gibt es eine maximale Projektlaufzeit? Bis wann muss das Projekt starten? Bis wann muss das Projekt abgeschlossen sein?

Die maximale Projektlaufzeit beträgt 12 Monate ab Projektstart. Der Projektstart muss spätestens 3 Monate nach Projekteinreichung erfolgen.

Welche Termine sind bei der Projektabwicklung zu beachten?
  • Spätestens nach Hälfte der Projektlaufzeit bzw. nach Hälfte der Erreichung der Kosten ist ein inhaltlicher Zwischenbericht zu erbringen.
  • Am Ende der Projektlaufzeit (nach max. 12 Monaten ab Projektstart) ist ein Endbericht mit Kostennachweis zu erbringen.
Wie sieht der Zwischenbericht aus?

Nach Hälfte der Projektlaufzeit bzw. Erreichung der Hälfte der Projektkosten ist ein inhaltlicher Zwischenbericht abzugeben. Beim Zwischenbericht ist noch keine Abrechnung vorzulegen, diese wir erst am Ende der Laufzeit gefordert.

Der Zwischenbericht beinhaltet Informationen über

  • bereits geleistete Arbeiten,
  • Fortschritte des Projektes,
  • und Änderungen innerhalb des Projektverlaufes.
  • Bitte verwenden Sie die zur Verfügung gestellte Vorlage im Downloadbereich > hier

    Senden Sie den Zwischenbericht per E-Mail als PDF-Datei an die Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten des Landes Vorarlberg wirtschaft@vorarlberg.at

    Wie sieht der Endbericht aus?

    Der Endbericht beinhaltet eine inhaltliche Zusammenfassung Ihres Projektes. Sie beschreiben in ca. 5 – 7 Seiten anhan der Vorlage was genau Sie in Ihrem Projekt gemacht haben und welches Ergebnis Sie erzielt haben.

    Bitte verwenden Sie die zur Verfügung gestellte Vorlage im Downloadbereich > hier

    Senden Sie den Endbericht inkl. Endabrechnung (Rechnungsaufstellung und Stundenlisten) per E-Mail als PDF-Datei an die Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten des Landes Vorarlberg wirtschaft@vorarlberg.at

    Projektauswahl

    Welche Beurteilungskriterien gelten bei der Auswahl?

    Die eingereichten Projekte werden anhand der folgenden Kriterien gereiht und beurteilt:

    • Innovationsgrad des Projektes (Neuheit und Weiterentwicklung des Stands der Technik)
    • Marktpotenzial (Potenzial zur wirtschaftlichen Überleitung und wirtschaftliche Umsetzbarkeit)
    • Kompetenz der Förderungswerber*innen und des Projektteams (Engagement und Qualifikation)
    • Umsetzungswahrscheinlichkeit (schlüssige Projektplanung, Finanzierung sowie wirtschaftliche Darstellung)
    • Gesamteindruck

    Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

    Wie funktioniert die Auswahl der förderbaren Projekte?

    Die Förderfähigkeit und die Förderhöhe ist eine Juryentscheidung in zwei Entscheidungsstufen.

    Stufe 1: In einer Erstauswahl werden durch die Expert*innen-Jury jene Projekte ausgewählt (“Best-of”-Prinzip), die zum weiteren Auswahlprozess zugelassen werden. Die nicht zugelassenen Projekte erhalten seitens der Wirtschaftsabteilung des Landes Vorarlberg eine schriftliche Absage.

    Stufe 2: Die besten Projekte kommen in die finale Entscheidungsrunde mit einem Pitch vor der Expert*innen-Jury. Nach diesem erfolgt die finale Förderentscheidung durch die Bewertung der Jury.

    Pitch

    Muss ich vor der Jury pitchen?

    Falls Sie in die zweite Entscheidungsstufe kommen, müssen Sie vor der Jury pitchen. Erst nach den finalen Pitches, wird von der Expert*innen-Jury über Förderung und Förderhöhe entschieden.

    Wann findet der Pitch vor der Jury statt?

    Der Pitch der nächsten Entscheidungsrunde findet am 20. Juni 2024 (nachmittags) statt. Details zum Pitch folgen zeitnahe.

    Wie läuft das Pitch ab?

    Detaillierte Informationen zum Pitch folgen Zeitnahe.

    Der geplante Ablauf ist wie folgt (Änderungen vorbehalten):

    • Projekt Pitch der Finalisten vor der Expert*innen-Jury: 2 min Pitch, 5 min Fragerunde pro Finalist
    • Jurymeeting im Anschluss
    Wie lange habe ich Zeit zu pitchen?

    Sie haben 2 Minuten Zeit Ihren Pitch vorzutragen. Wir bitten um Einhaltung dieses Zeitfensters!

    Wann erfahre ich, ob ich eine Förderung erhalte?

    Sie erfahren in der darauffolgenden Woche nach dem Pitch, ob Sie eine Förderung erhalten und wie hoch die Förderung ist.